Ich möchte einen Ersatzneubau für mein Wohnhaus auf meinem Landwirtschaftsbetrieb erstellen. Wie gross muss die Distanz zum bestehenden Stall mit Holzfassade sein, damit ich beim Haus eine Holzfassade machen kann? Im Stall wird auch Heu, Getreide, Stroh und Holz gelagert.

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Das Wohnhaus muss die Abstände gemäss Ziffer 2.2 der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» einhalten, ansonsten sind Ersatzmassnahmen gemäss Ziffer 2.4 umzusetzen.

Die Brandschutzvorschriften besagen, dass Gebäude mittlerer Höhe mit brennbaren Aussenwandbekleidungen und/oder Wärmedämmungen konstruktiv unterteilt werden müssen, um einen Brandausbreitung zu verhindern. Für Holzbauten müssen gemäss Lignum Dokumentation 7.1 Massnahmen wie Schürzen getroffen werden. Was gilt bei Gebäuden mittlerer Höhe mit drei Geschossen über Terrain mit z. B. hinterlüfteter Holzfassade? Kann auf geschossweise Massnahmen wie Schürzen verzichtet werden, wenn die Fassade konstruktiv unterteilt wird?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Bei Gebäuden mittlerer Höhe müssen beide Massnahmen getroffen werden, wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder Dämmstoffe oder flächige Schichten im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Baustoffen bestehen: