Im Keller unseres Ferienhauses befindet sich eine Ölheizung und im gleichen Raum zwei Öltanks zu je 2000 Liter. Beim Einbau der Heizung wurde keine Brandschutztür installiert. Die Aussentüre – eine schöne historische, nicht dichte Holztüre – führt in einen offenen Vorraum mit einem nicht schliessbaren Durchgang ins Freie. Reicht es aus, zwischen der Heizung und den Öltanks eine Brandschutztür einzubauen, oder muss die Türe nach aussen mit einer Brandschutztür ersetzt werden?
Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.
Wann genügt ein Baustoff den thermischen Beanspruchungen?
Müssen offene Leitungen verkleidet werden?
Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse
Normgerechte Heizräume: Wärme ohne Brandgefahren
Gibt es Vorschriften zum Material einer Kellerdeckendämmung in Heiz- und Tankräumen? Darf z.B. eine mit einer 3-mm-Renolackplatte abgedeckte EPS-Isolation montiert werden?
Die Anforderung an Dämmschichten sowie an Deckenverkleidungen sind in Kapitel 4.2 der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» geregelt.
Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?
Wann dürfen Heizanlagen in anderweitig genutzten Räumen, z.B. in Fitness- oder Lagerräumen, aufgestellt werden?
Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden.