In einem Mehrfamilienhaus steht eine Ölheizung in einem Heizraum. Der Raum wurde jedoch nicht in EI 30 ausgeführt. Die aktuelle Brandschutzrichtlinie fordert eine Türe EI 30. Muss diese nachgerüstet werden oder gilt hier die Besitzstandgarantie?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich gilt hier die Besitzstandwahrung. Diese bezieht sich darauf, dass der Heizraum auch nach früherem Recht stets als Brandabschnitt ausgebildet werden musste.

Inwiefern hat die Polykarbonat-Eindeckung eines Gewächshauses Einfluss auf den Brandschutz bzw. wie gross muss die Entfernung einer Wärmeerzeugungsanlage mit Holzfeuerung zum Gewächshaus sein, damit sie den Richtlinien entspricht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewächshaus, bis 11 m hoch

Die Sicherheitsabstände von Feuerungsaggregaten, Abgasanlagen und Verbindungsrohren zu brennbaren Baustoffen wie Polykarbonat sind in der Leistungserklärung des Herstellers oder in der «VKF Technischen Auskunft» aufgeführt.

In unserem Heizungsraum befindet sich ein grosser Ölbrenner. Der Öltank ist in einem separaten Raum installiert. Im Heizungsraum möchten wir eine Wand einziehen, um einen Kellerraum zur Lagerung von Material einzurichten. Welche Anforderungen werden an die Wand und an die Türe gestellt? Wie dick muss die Schicht aus Fermacell sein? Sind weitere Vorgaben zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten müssen Feuerungsaggregate wie Ölbrenner in separaten Heizräumen aufgestellt werden. Der geforderte Feuerwiderstand von Wänden und Türen hängt von der Nennwärmeleistung der Heizung ab:

Im Keller unseres Ferienhauses befindet sich eine Ölheizung und im gleichen Raum zwei Öltanks zu je 2000 Liter. Beim Einbau der Heizung wurde keine Brandschutztür installiert. Die Aussentüre – eine schöne historische, nicht dichte Holztüre – führt in einen offenen Vorraum mit einem nicht schliessbaren Durchgang ins Freie. Reicht es aus, zwischen der Heizung und den Öltanks eine Brandschutztür einzubauen, oder muss die Türe nach aussen mit einer Brandschutztür ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.

Neues Stand-der-Technik-Papier von feusuisse

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften lassen für individuell gebaute und seriell gefertigte Feuerstätten Spielraum. In Zusammenarbeit mit der VKF präzisiert und ergänzt der Branchenverband feusuisse die Vorschriften im Stand-der-Technik-Papier «Ofen- und Cheminéebau».