Eine Seite unserer Doppelgarage wird kaum genutzt. Darf ich dort Holz von einem Schrank, ein Hochbett und einen Glastisch lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Doppelgarage, Kanton Graubünden

In Ihrer Garage dürfen Sie Material lagern. Für leicht brennbare Brennstoffe bestehen jedoch Beschränkungen. Holz darf bis zu einer Menge von 5 m3 gelagert werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter «Einstellraum im Gebäude».

Wir besitzen eine Putzmaschine, die elektrisch aufgeladen werden kann. Sie befindet sich in einem separatem Raum eines Fitnessstudios. Muss die Maschine in einem abgeschlossenen Raum oder einer Box gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Fitnessstudio, ausserhalb des Kantons Bern

Die Brandschutzvorschriften regeln die Lagerung solcher Geräte nicht. Es wird davon ausgegangen, dass keine Gefahr von den Geräten ausgeht, wenn sie richtig eingesetzt werden.

Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.

Was heisst «ausreichend gelüftet»?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Um gefährliche, leichtbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt < 30° Grad) vorschriftsgemäss lagern zu können, muss ein Raum «ausreichend gelüftet» sein. Das gilt zum Beispiel bei der Lagerung von Gasflaschen für den Grill oder bei Chemikalien für den Schulunterricht. Doch was heisst «ausreichend gelüftet»?