Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Nutzung: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Standort: Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen (siehe Begriff «Gebäudegeometrie») muss die Summe aller Geschossflächen unter 600 m2 liegen, damit ein Gebäude der Kategorie Gebäude mit geringen Abmessungen zugeordnet wird.
Diese Angabe basiert auf der Definition von «Raum» in der Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen.
Als dauernder Aufenthalt wird in erster Linie die Nutzung als Wohnraum, Beherbergung, Schulhaus oder z. B. fest eingerichtete Arbeitsplätze verstanden. Also generell Nutzungen, bei denen Personen in dem Gebäude ihren Lebensmittelpunkt haben, schlafen, unterrichtet werden oder ihre Arbeitszeit verbringen.
Die Situation: Die Treppe verbindet drei Geschosse bzw. die Vorräume miteinander und hat ein Glasdach. Die Gesamthöhe beträgt mehr als 11 m, jedoch ist es von der Typologie her kein Innenhof. Die Fläche der drei Geschosse beträgt insgesamt 830 m2.
Objekt: Öffentliches Gebäude mit Veranstaltungsräumen, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern