In unserem Mehrfamilienhaus sind drei Wohnungen durch ein Treppenhaus erschlossen. Auf jedem Geschoss gibt es einen Lüftungsflügel mit mehr als 0.3m2 Fläche. Allerdings liegt der Lüftungsflügel im obersten Geschoss unterhalb der Wohnungstüre. Ist dies zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Die Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen macht für diese Situation keine weiteren Vorgaben.

Dürfen wir die kleine Türe zum Heizraum, die ab Unterkante Decke rund 80 cm hoch ist, durch eine Dämmung der Decke um weitere 10 cm verkürzen? Oder wäre es auch möglich, die Tür um 10 cm nach unten zu versetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich um eine Tankraumtüre, welche ausschliesslich zu Revisionszwecken des Öltankes dient.

Muss ein Einfamilienhaus mittlerer Höhe, welches über eine brennbare Aussenwandbekleidung verfügt, in Qualitätssicherungsstufe 2 eingeteilt werden? Streng genommen wäre dies der Fall gemäss Tabelle 3.4.1 der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz».

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen: Einfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch

Bei einem Einfamilienhaus bleibt die Qualitätssicherungsstufe 1 auch bei Gebäuden über 11 m bestehen.

Gebäudehöhe richtig messen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Als Gebäudehöhe gilt:

Steildach: Distanz vom höchsten Punkt der Dachkonstruktion, also vom Dachfirst, bis zum tiefsten Punkt des Terrains senkrecht unter dem First.