Die Fläche des Flachdachs, das heisst die oberste Kiesschicht, liegt auf einer Höhe von 10,9 m. Rund um das Flachdach ist eine 50 cm hohe Brüstung angebracht. In der Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» steht: «Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Flachdächern um die Dachfläche.» Danach wird die Brüstung nicht mitgerechnet und die Gesamthöhe beträgt 10,9 m. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Bürogebäude mit Flachdach, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ihre Interpretation ist korrekt. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachtragkonstruktion. Die Brüstung wird nicht berücksichtigt.

Wird die Brüstung um das Flachdach zur Gebäudehöhe dazu gezählt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Fläche des Flachdachs, das heisst die oberste Kiesschicht, liegt auf einer Höhe von 10,9 m. Rund um das Flachdach ist eine 50 cm hohe Brüstung angebracht. In der Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» steht: «Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Flachdächern um die Dachfläche.» Danach wird die Brüstung nicht mitgerechnet und die Gesamthöhe beträgt 10,9 m. Ist das richtig?