In der Brandschutzrichtlinie15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Kap. 3.7.3 ist festgehalten: «Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen». Gilt dies auch für Einliegerwohnungen und Studios? Oder gibt es bei diesen beiden Definitionen sogar Unterschiede?
Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg