In einer grosse Halle mit als «Notausgang» bezeichneter Tür befindet sich auf dem Dach eine 100kWp-PV-Anlage. Die Stringleitungen führen 3 m oberhalb in einen Gitterkanal. Der Kontrolleur bemängelt diese nun und meint, in Fluchtwegen dürfen keine Leitungen verlegt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Sie sprechen die Leitungsführung im Nutzungsbereich der Halle an. Die Brandschutzvorschriften stellen jedoch nur Anforderungen an Kabel in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen.

In einem geschlossenen Treppenhaus ist aus feuerpolizeilichen Gründen das Aufstellen von Gegenständen verboten. Wie sieht das in einem Laubengang aus? In unserem Fall kommen die Mietenden aus der Wohnung direkt ins Freie. Der Korridorbereich sowie die Treppen sind auf einer Seite offen. Dürfen dort Gegenstände wie Velos, Kinderwagen etc. abgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Auch für Laubengänge und Aussentreppen gelten die Bestimmungen für horizontale bzw. vertikale Fluchtwege: Sie müssen frei von Brandlasten gehalten werden und sind nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen und Gerätschaften vorgesehen.

Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit Laubengängen, die an beiden Enden in vertikale Fluchtwege münden (Aussentreppen gem. VKF-BSR 16-15, Kap. 2.5.2). Der Fassadenanteil des Laubengangs und der Aussentreppe sind zu 50 % gegen das Freie ständig offen. Gibt es Anforderungen an die Baustoffe der Geländerkonstruktion? Sind beispielsweise vollflächige RF2-Platten als Geländer erlaubt? Und gibt es an die Bekleidung der beiden aussenliegenden Treppenhäuser Baustoffanforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Da der Laubengang im Grundsatz als horizontaler Fluchtweg gilt, sind betreffend Baustoffe die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg einzuhalten.

An einem vertikalen Fluchtweg ist ein überdachter Aussenraum angeordnet, welcher auf drei Seiten mit Mauern begrenzt ist. Die Höhe bis zur Überdachung beträgt rund 4 m. Es führt kein Fluchtweg durch den Aussenraum. Muss in diesem Fall ein Brandabschnitt zwischen dem überdachten Aussenraum und dem vertikalen Fluchtweg ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen hier nicht abschliessend beantworten können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass vertikale Fluchtwege auch gegenüber dem Aussenraum als Brandabschnitt ausgebildet sein müssen.

Im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses hat ein Miteigentümer einen Putzschrank und ein Schuhregal hingestellt sowie einen elektrischen Schuhwärmer montiert. Ist das zulässig?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden.