Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen
Sie dürfen die Handtaster nicht umprogrammieren. Eine verzögerte Alarmierung der Handfeuermelder ist laut SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen nicht zulässig.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg
In den Brandschutzvorschriften gibt es kein Verbot von Gittern zum Einbruchschutz.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Bei Wohnhäusern geringer Höhe (bis 11 m) sind Rauch-/Wärme-Abzugsanlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
