Wir haben einen Abstellplatz in einer privaten Einstellhalle (>600 m2). Aktuell haben wir ein offenes Metallgestell mit Holzregalen, darin lagern wir Folgendes: einen Satz Pneus, ein kleines manuelles Autohebegerät, eine Aluleiter, einen Benzin-Rasenmäher, zwei Davoser-Schlitten, Gartenwerkzeug und Partyzeltstangen in einem Karton. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem privaten Parking (>600m2) ist es erlaubt, eine geringe Menge an Material, das zum Betrieb oder der Pflege des Fahrzeugs dient sowie Sportgeräte zu lagern.

Darf ich in meinem Einstellraum nicht brennbare Gegenstände lagern? Es wären zum Beispiel Werkzeug in Metallkisten und in Plastik-Körben, Staubsauger, Dampfreiniger und ähnliches, das ich auf Holzregalen deponieren möchte.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, wie gross der Einstellraum ist. Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass es sich um einen rein privat genutzten Einstellraum handelt, der weniger als 600 m2 gross ist.

Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden.