Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Unter welchen Auflagen darf auf einem Einstellhallenplatz eines Mehrfamilienhauses Brennholz gelagert werden? Braucht es eine spezielle Abdeckung oder einen Schrank?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Zwischen zwei Einstellhallen – beide verfügen über eigene Fluchtwege und Ausgänge mit Kennzeichnung – befindet sich ein Brandschutztor mit einer Türe. Muss diese Türe auch als Fluchtweg gekennzeichnet sein?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Müssen die Brandabschnitte Parking (> 600 m²) und «Nicht-Parking» als separate Nutzungseinheiten mit eigenen Fluchtwegen und Ausgängen definiert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dürfen Holzeinbauschränke in einer Tiefgarage aus der 60er-Jahren belassen werden, wenn keine Sanierung durchgeführt wird?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dürfen Parkplätze als Lager oder Werkstatt genutzt werden? Die Einstellhalle ist privat und kleiner als 600 m2.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem privaten Parking (Grundfläche mehr als 600 m2) darf grundsätzlich keine Werkstatt eingerichtet werden. Gibt es da Ausnahmen? Wer haftet im Fall eines Brandes?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Darf ich in einer privaten Abstellhalle mit 15 Parkplätzen meinen Camper mit einer 2.75 kg Flüssiggasflasche parkieren?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Dürfen Elektroroller im Veloraum abgestellt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Seit der Sanierung können wir die Türen von der Einstellhalle zu den Treppenhäusern nicht mehr abschliessen, da sie Teil der Fluchtwege sind. Welche Lösungen gibt es für diese Situation?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB