Gibt es von der Gebäudeversicherung Bern eine Vorlage für die Konvention zwischen der Eigentümer- und Nutzerschaft betreffend der Aufgabenteilung in Bezug auf die Brandschutzvorschriften von Bauten und Anlagen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Seitens Gebäudeversicherung Bern existiert keine Vorlage ober Vereinbarung zur Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Eigentümer- und Nutzerschaft in Bezug auf die Umsetzung und den Unterhalt von Brandschutzmassnahmen.

Verfügt die GVB – ähnlich wie die Gebäudeversicherung Zürich – über eine Weisung für Sicherheitsbeauftrage des Brandschutzes?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern hat keine Weisung für Sicherheitsbeauftragte. Die Sicherheitsorganisation in Bezug auf den Brandschutz ist in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz geregelt. Checklisten und Hilfsmittel finden Sie auf Heureka unter der Nutzung Baustelle.