In unserem Gebäude müssen einige Brandschutztüren und Brandabschottungen repariert werden. Welche Dokumente müssen nach der Reparatur von Brandschutztüren und Brandabschottungen in unserem Gebäude vorliegen, damit im Schadensfall ein Anspruch gegenüber der Gebäudeversicherung sichergestellt ist?
Ist ein Brandtest für Baustoffe nach EN 13823 und EN ISO 11925-2 in der Schweiz anerkannt? Oder kann man diesen in RF1 umwandeln?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB