Wie gross müssen die Brandschutzabstände zwischen zwei Holzhäusern sein? Wie werden die Abstände gemessen, wenn Holzlauben vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Büros und Restaurant, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn beide Gebäude weniger als 11 m hoch sind, können die Brandschutzabstände reduziert werden. Reduzierte Abstände sind auch zulässig zwischen Einfamilienhäusern und zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen).

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Dachfenstern und Lukarnen zu Brandschutzwänden auf Parzellengrenzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug

Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.

Welcher Gebäudeabstand ist nötig zwischen zwei Gebäuden mit Holzschalung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?

Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Wir bauen ein Einfamilienhaus neu auf. Der alte Holzstall mit Tenn und einer Grundfläche von 30m2 steht mit einem Abstand von 3.8m zum Haus. Er befindet sich auf dem gleichen Grundstück wie das Haus, wird aber nicht genutzt. Sind wir mit dem mehrgeschossigen Stall als Nebenbaute von den Brandschutzabstandvorschriften befreit? Ist es relevant, ob er ein- oder zweigeschossig ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Gemäss Brandschutznorm, Art. 13, Ziffer 3e, beschränken sich Nebenbauten auf eingeschossige Gebäude. Ihr mehrgeschossiger Stall ist also keine Nebenbaute und damit auch nicht von den Abstandsvorschriften befreit.