Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus mit Büros und Restaurant, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Wenn beide Gebäude weniger als 11 m hoch sind, können die Brandschutzabstände reduziert werden. Reduzierte Abstände sind auch zulässig zwischen Einfamilienhäusern und zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Zwischen Einfamilienhäusern können reduzierte Brandschutzabstände angesetzt werden. Seit der Revision der Brandschutzvorschriften 2015 haben diese nicht geändert.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug
Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug
Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Gemäss Brandschutznorm, Art. 13, Ziffer 3e, beschränken sich Nebenbauten auf eingeschossige Gebäude. Ihr mehrgeschossiger Stall ist also keine Nebenbaute und damit auch nicht von den Abstandsvorschriften befreit.
