Wie gross muss die Distanz von Feuerwerk zu einem Haus sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Luzern

Das Zünden von Feuerwerkskörpern fällt unter die generelle Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» Art. 3.2: «Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Gefährdung entsteht.»

Wie gross muss der Gebäudeabstand zwischen einem Gebäude geringer Höhe (mit einer massiven Fassadenkonstruktion) und einem Gebäude mittlerer Höhe (mit einer brennbaren Fassade) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell Innerrhoden

Zwischen einem Gebäude mit einer brennbaren Fassadenkonstruktion und einem Gebäude mit einer Fassadenkonstruktion aus Baustoffen RF1 muss ein Abstand von mindestens 7,5 m eingehalten werden.

Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.

Wie gross muss der Brandschutzabstand zwischen einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 11 m Gebäudehöhe (äusserste Schicht RF1, Aussenwandkonstruktion hat einen Feuerwiderstand von 30 Min) und einem bestehenden MFH in Holzbauweise (äusserste Schicht brennbar und kein Feuerwiderstand der Aussenwandkonstruktion) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Luzern

In Ihrem Fall ist ein Brandschutzabstand von 7.5 m gefordert.

Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.

Die Messweise der Schutzabstände wird wie folgt beschrieben: Die Abstände werden zwischen den Fassaden gemessen. Kragen Dachvorsprünge oder Bauteile mehr als 1 m aus, vergrössert sich der Abstand um das 1 m übersteigende Mass. Wie ist das zu interpretieren? Dazu ein Beispiel: Ich habe eine 10m langes Vordach für einen Autounterstand angebaut. Der Abstand von Dachkante des Vordachs zum nächsten Gebäude beträgt 8m. Demnach ist ein Abstand von 8m + (10m – 1m), also 17 m gefordert. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Zürich

Ihre Überlegungen sind grundsätzlich korrekt. Vom offenen Unterstand kann maximal 1m «abgezogen» werden. Das ergibt für den Abstand zwischen der Dachkante des Unterstandes zum Nachbargebäude 9 m (8+1), für den Abstand der beiden Fassaden 17 m (10-1+8).

Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen Mindestabstand. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen (mehr dazu in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz) und alle Vorkehrungen zu treffen, damit für Gebäuden sowie Fahrzeuge keine Gefahr ausgeht.