Benötigen wir eine Blitzschutzanlage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bauen den Dachstock eines Nebengebäudes aus. Dieses ist mit einem weiteren Gebäude zusammengebaut, in dem sich ein Einstellraum befindet. In den Dachstöcken sollen zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Es handelt sich um eine gemauerte Konstruktion mit Holzständern.

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern

Bei Wohngebäuden geringer Höhe sind Blitzschutzsysteme nicht vorgeschrieben. Sie sind jedoch immer eine Überlegung wert.