Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).

Bei einem Bauprojekt übernimmt die Bauherrschaft die Bauleitung selbst. Kann sie auch die Rolle des Qualitätssicherungsverantwortlichen übernehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen

Grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Insbesondere, wenn es sich um ein Einfamilienhaus und damit Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1 handelt und die Bauherrschaft mit der Materie vertraut ist.