Bei einer Umnutzung besteht grundsätzlich eine Melde- bzw. Bewilligungspflicht, da sich die Brandschutzanforderungen durch die neue Nutzung ändern können (z. B. Personenzahl, Fluchtwege, Brandlast).
Ihre Frage können wir auf dem Forum leider nicht beantworten, sie ist objektbezogen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen müssen auf die Lagermenge innerhalb des Brandabschnitts abgestimmt werden.
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