Muss ab einem dritten Untergeschoss jedes Treppenhaus mit einer Spüllüftung ausgestattet sein, oder kann ein Treppenhaus für den Einsatz der Feuerwehr definiert und bei den anderen auf die Spüllüftung verzichtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» ist grundsätzlich ab drei Untergeschossen in jedem Treppenhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben.

Was sind Standardkonzepte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Mit Standardkonzepten können die Brandschutzvorschriften für die Mehrzahl aller Bauten effizient und klar umgesetzt werden. Das beschleunigt die Abläufe und schafft Planungssicherheit.

Fluchtwege richtig beschildern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der sichere Weg ins Freie kann viele Leben retten. Deshalb müssen an Orten, an denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, die Fluchtwege und Notausgänge klar und deutlich markiert werden.

Eine Aufzugsschachtentrauchung ist nicht mehr erforderlich. Die Norm SN EN 81-1/2 fordert jedoch einen Temperaturbereich von +5°C bis +40°C im Schacht. «Empfohlen» wird eine Öffnung von 1% des Schachtquerschnittes. Muss nun der Aufzugsschacht entlüftet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es ist richtig, dass die bisher geforderte Entrauchung für Schächte von Aufzugsanlagen entfällt, siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.

Eine Einstellhalle wurde 1983 mit Leichtbau-Holztüren als korrekt abgenommen. Müssen die Türen durch Brandschutztüren der heutigen Norm ersetzt werden? Hat dies einen Einfluss auf die Prämien oder auf die Entschädigung im Schadensfall?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Falls die Halle kleiner als 600 m2 ist, gilt sie nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 als Einstellraum. Falls sie grösser als 600 m2 ist, gilt sie als Parking.