Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Dazu gibt es keine expliziten Regelungen. Die Frage muss objektbezogen anhand der unmittelbaren Umgebungssituation beantwortet werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Bei Zellulose auf Basis von Hanf stellt sich die Frage, ob diese als Baustoff zugelassen ist. Darüber müsste der Hersteller Auskunft geben.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Pro Woche besuchen rund 1000 Architekten und Planer, zum Teil auch Privatpersonen, das Forum Brandschutz. Mittlerweile sind über 150 Beiträge mit wertvollen Erklärungen und Tipps der Brandschutzexperten der GVB online und täglich gehen neue Fragen ein.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Eine Schaltgerätekombination (SK) teilt die Energieeinspeisung eines Gebäudes in verschiedene Stromkreise. Sie umfasst die Schaltgeräte und alle Bauteile zum Steuern, Regeln oder Messen des Stroms. Wird eine SK in einem Fluchtweg installiert, gelten besondere Brandschutzanforderungen. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern haben die Bestimmungen für den Kanton Bern präzisiert.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In vertikalen Fluchtwegen sind Türen grundsätzlich erlaubt. Die Situation muss jedoch objektspezifisch beurteilt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für elektrische Geräte wie Tiefkühltruhen gibt es verschiedene Normen, die Brandschutzvorschriften enthalten jedoch keine Regelungen dazu.

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Objekt: Wohnungen, Werkstätten, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Insgesamt beherbergen Sie mehr als 20 Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. 

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Objekt: Einstellraum, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wir gehen davon aus, dass es sich um die Garage eines Einfamilienhauses handelt. In diesem Fall können die Vorschriften zur Lagerung von Gegenständen in Gebäuden sinngemäss abgeleitet werden:

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Objekt: öffentliches Gebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb Kanton Bern
Oberflächenbehandlungen von Holz wie Lackieren, Ölen oder Wachsen haben normalerweise keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf das Brandverhalten des behandelten Materials. 

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Am 19. September führt Lignum in Rapperswil eine Fachveranstaltung zum Thema «Brandsicherheit und Holz» durch.
