Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mir ist die Definition von einem «sicheren Ort im Freien» nicht klar. In allen Brandschutzmusterplänen der VKF ist die Fluchtweglänge jeweils bis zur Fluchtwegtüre vermasst. Ob der gefahrlose Aufenthaltsort direkt vor der Türe oder 50 m vom Brandgeschehen weg ist, wird nicht behandelt. Werden die 35 m Fluchtweglänge also nur zur Fluchttüre gemessen, ungeachtet von Hauseinsprüngen, Überdachungen und Vordächer?
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Wir haben ein Electrolux Glaskeramikherd mit integriertem Dampfabzug. Wie gross muss der Abstand zu den Hängeschränken darüber sein? Die Schränke sind aus brennbarem Material.
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Der vertikale Fluchtweg eines Mehrfamilienhauses mündet direkt in einen überdachten Parkplatz, der dreiseitig geschlossen ist. Die Überdachung beträgt 7m. Der erste Parkplatz liegt in einer Distanz von ca. 3 m zum Hauseingang. Ist ein zusätzlicher Korridor bis ins Freie notwendig?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem Haus mit Alterswohnungen wurde bei der Sanierung im Jahr 2003 eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage installiert. Jetzt funktioniert diese nicht mehr. Sie lässt sich vom Schalter her öffnen, funktioniert noch ei Stromausfall, im Brandfall jedoch nicht. Ensprichte die Anlage noch den Vorschriften? Müssen wir diese Anlage ersetzen?
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Bei Einfamilienhäusern gibt es praktisch keine Brandschutzanforderungen. Aber gibt es auch Ausnahmen?
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Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 müssen Terrassenböden, die nicht vollflächig geschlossen sind und auf einer brennbaren obersten Schicht aufliegen, von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 getrennt werden. Gilt diese Anforderung nur im Zusammenhang mit der Bedachung oder auch für Loggias mit darunter liegender Nutzung oder Balkone mit offenen Holzböden?
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Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?
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In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?
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Gibt es Vorgaben dazu, welches System beim Verschliessen von Durchbrüchen zu bevorzugen ist?
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