Gelten Wohnungskellerabteile mit Holzverschlag, die in einem gemeinsamen Raum angeordnet sind, als eigenständige Räume oder als untergeordnete Räume gemäss BSR 10-15? Die Frage stellt sich hinsichtlich des Fluchtweges innerhalb der Nutzungseinheit: Ist man nach dem Durchgang der jeweiligen Kellerabteiltüre bereits in einem angrenzenden Raum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage ist in den Brandschutzvorschriften nicht klar definiert.

Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können.

Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Wand muss dieselbe Anforderung erfüllen, wie wenn die beiden Wände zusammengebaut wären.