In Wohnhäusern wird gemäss der VKF-Bradschutzrichtlinie 17-15 keine Notbeleuchtung verlangt. Für andere Nutzungen in Verbindung mit Wohngebäuden, z. B. Parkings, wird eine Notbeleuchtung in der Nutzung und in den Fluchtwegen verlangt. Im Stand-der-Technik-Papier «Notbeleuchtung» der SLG wird hingegen eine Notbeleuchtung in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern gefordert (Kapitel 5.7.1.4). Welche Anforderungen sind nun massgebend?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB