In Wohnhäusern wird gemäss der VKF-Bradschutzrichtlinie 17-15 keine Notbeleuchtung verlangt. Für andere Nutzungen in Verbindung mit Wohngebäuden, z. B. Parkings, wird eine Notbeleuchtung in der Nutzung und in den Fluchtwegen verlangt. Im Stand-der-Technik-Papier «Notbeleuchtung» der SLG wird hingegen eine Notbeleuchtung in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern gefordert (Kapitel 5.7.1.4). Welche Anforderungen sind nun massgebend?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien stellen die gesetzliche Grundlage dar. Die darin formulierten Anforderungen sind verbindlich. Stand-der-Technik-Papiere hingegen werden von Verbänden verfasst. Rechtsverbindlich sind sie nicht.