Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?
In der VKF-FAQ 25-020 wird der Begriff «separater Raum» im Zusammenhang mit Lüftungszentralen definiert. Dabei ist erwähnt, dass weitere haustechnische Anlagen mit geringem Brandrisiko zulässig sind, unter anderem Elektroinstallationen. Welche Installationen sind zugelassen?
Dürfen die Elektrohauptverteilung und eine lufttechnische Anlage, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, in einem Raum aufgestellt sein? Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
In einem Mehrfamilienhaus wird die Küchenabluft der EG-Wohnung via Keller ins Freie geführt. Muss die Abluftleitung im Keller mit Feuerwiderstand erstellt werden?
Wird bei einer Lüftungsanlage eines Wohnungsbau, zwischen Lüftungszentrale und Steigzone der Wohnungen Brandschutzklappen benötigt, wenn die Wohnungen als Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden? Die Steigrohre sind aus Material RF1, der Steigschacht selbst ist nicht feuerfest.
Dürfen eine Wärmepumpe und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, im selben Technikraum stehen?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Grundsätzlich müssen Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufgestellt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziffer 3.3.1 Absatz 2).
Wir haben eine Kochinsel mit Muldenlüftung, deren Abluftleitung durch den Boden ins Untergeschoss führt und von dort ins Freie. Das nicht ummantelte Lüftungsrohr ist aus Aluminium, die Wanddurchführungen wurden um das Rohr mit Gips und Mörtel geschlossen und die Rohrverbindungen geklebt. Ist das VKF-konform?
Die Brandschutzrichtlinie «Lufttechnische Anlagen» besagt, dass Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufzustellen sind. Darf sich hier auch die Sanitärverteilung oder das Elektrotableau befinden?
Sind die Anforderungen an die Belüftung unserer Heizung erfüllt?
Die Situation: Der Heizraum für unsere Stückholz-Heizung befindet sich im Untergeschoss. Im Heizraum hat es unter der Decke an der Nordwand eine Öffnung für die Zuluft (30 x 30 cm). Ausserhalb dieser Öffnung hat es einen Schacht aus Kunststoff, Höhe ca. 50 cm mit Abdeckgitter. Etwa 10 cm oberhalb dieses Gitters beginnt die hinterlüftete Fassade, die etwa 20 cm über den Zuluftschacht hinausragt.
Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ja, für ein Einfamilienhaus geringer Höhe (bis 11 m hoch) sind die Anforderungen an den Brandschutz so erfüllt.