In Ferienwohnungen gelten dieselben Bestimmungen wie in Wohnhäusern. Das heisst, Handfeuerlöscher sind nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr vorgeschrieben.
Welche Brandschutzmassnahmen (Löschdecken, Feuermelder, Feuerlöscher etc.) werden in vermieteten Ferienwohnungen empfohlen, um die Sicherheit von Bewohnern und Gebäude zu erhöhen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB