Muss ich in meinem Einfamilienhaus einen Feuerlöscher haben? Und in unbewohnten Nebengebäuden? Empfehlen sie Feuerlöscher mit Kaliumhaltigem Aerosol-Rauch wie die der Firma Maus?
Ist im Kanton Bern in einem Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher Vorschrift?
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.
Wir sind eine Organisation, die Tageseltern vermittelt. Die Kinder werden in Privatwohnungen betreut. Müssen diese Wohnungen über Feuerlöscher und Rauchmelder verfügen? Müssen diese durch den Vermieter gestellt werden? Und wo können Rauchmelder bezogen werden?
Gemäss Anhang zu Ziffer 2 der Brandschutzrichtlinie Löscheinrichtungen sind Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern weder erforderlich noch empfehlenswert! Wenn die Richtlinie so formuliert ist, ist das konträr zur Empfehlung der GVB auf dieser Webseite hier. Mich würde interessieren, warum die VKF Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern als nicht empfehlenswert ansieht.
Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?
Unser Hausteil mit sechs Wohnungen ist Teil eines Mehrfamilienhauses mit Hochparterre und zwei weiteren Etagen. Die Haupteingangstüre lässt sich von aussen und innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Tagsüber ist sie offen, ab Dunkelheit oder spätestens ab 21 Uhr wird sie abgeschlossen und kann nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Ist das zulässig? Und braucht es im Treppenhaus einen Feuerlöscher?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.
Sind Löschposten Vorschrift?
In einem Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung sind auf 2 Etagen 2 Handfeuerlöscher installiert. Sie sind aus dem Jahr 1992 und wurden nie kontrolliert. Sind die Feuerlöscher noch funktionstüchtig? Müssen diese nicht in einem bestimmten Zeitraum kontrolliert werden oder abgebaut werden, wenn die schon 24 Jahre alt sind?
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Feuerlöscher in einem Reiheneinfamilienhaus zu haben?
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“