Darf ein Wasserlöschposten in einer Überbauung zum Rasen sprengen oder dergleichen verwendet werden? Gibt es gesetzliche Grundlagen und wird dabei zwischen privaten oder öffentlichen Gebäuden unterschieden? Müssen oder sollen die Wasserlöschposten plombiert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist die Nutzung von Wasserlöschposten für andere Zwecke nicht explizit geregelt. Im Kanton Bern dürfen sie zum Rasen sprengen oder auch zu anderen Zwecken, wie Platzreinigung oder Blumengiessen, verwendet werden.

Ist im Kanton Bern in einem Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern

Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.

Wir sind eine Organisation, die Tageseltern vermittelt. Die Kinder werden in Privatwohnungen betreut. Müssen diese Wohnungen über Feuerlöscher und Rauchmelder verfügen? Müssen diese durch den Vermieter gestellt werden? Und wo können Rauchmelder bezogen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, Kanton Bern

Weder Handfeuerlöscher noch Rauchmelder sind für Wohnbauten vorgeschrieben. Vermieter sind nicht verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.

Gemäss Anhang zu Ziffer 2 der Brandschutzrichtlinie Löscheinrichtungen sind Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern weder erforderlich noch empfehlenswert! Wenn die Richtlinie so formuliert ist, ist das konträr zur Empfehlung der GVB auf dieser Webseite hier. Mich würde interessieren, warum die VKF Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern als nicht empfehlenswert ansieht.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Die kantonalen Brandschutzbehörden können die Vorschriften für Ihren Kanton präzisieren oder zusätzliche Anforderungen stellen. Dadurch können die Brandschutzanforderungen in den einzelnen Kantonen voneinander abweichen.

Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus

Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.

Unser Hausteil mit sechs Wohnungen ist Teil eines Mehrfamilienhauses mit Hochparterre und zwei weiteren Etagen. Die Haupteingangstüre lässt sich von aussen und innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Tagsüber ist sie offen, ab Dunkelheit oder spätestens ab 21 Uhr wird sie abgeschlossen und kann nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Ist das zulässig? Und braucht es im Treppenhaus einen Feuerlöscher?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.

Sind Löschposten Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.

In einem Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung sind auf 2 Etagen 2 Handfeuerlöscher installiert. Sie sind aus dem Jahr 1992 und wurden nie kontrolliert. Sind die Feuerlöscher noch funktionstüchtig? Müssen diese nicht in einem bestimmten Zeitraum kontrolliert werden oder abgebaut werden, wenn die schon 24 Jahre alt sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lebenserwartung eines Feuerlöschers beträgt je nach Hersteller oder Modell 15 bis 20 Jahre. Ihre 24 Jahre alten Feuerlöscher werden wahrscheinlich nicht mehr einwandfrei funktionieren.