Beim Umbau eines Wohngebäudes mittlerer Höhe sollen die bestehenden auskragenden Balkone in Stahlbeton durch eine Holzkonstruktion (Träger und je zwei Aussenstützen) zu erweitert werden. Muss dieses aussen angebrachte neue Holztragwerk ebenfalls einen Feuerwiderstand von R60 aufweisen? Keiner dieser Balkone befindet sich unmittelbar oberhalb des Haupteinganges zum Gebäudeinnern.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Beim Tragwerk der Balkone wird keine Anforderung an den Feuerwiderstand gestellt, wenn dieses keine lastabtragende Funktion des eigentlichen Gebäudekörpers hat.  

Müssen die Kragplatten von Balkonen die Anforderungen an das Tragwerk (R60) erfüllen? Und können bei Fassaden, die mit nicht brennbarer verputzter Aussenwärmedämmung versehen werden (und daher nicht mit Brandriegeln ausgeführt), für die Balkone Kragplatten mit Dämmung RF2 oder RF3 verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit die Balkone keine Tragwerksfunktion für das Gebäude einnehmen und soweit es sich nicht um einen Laubengang mit Fluchtweganforderung handelt, muss der Feuerwiderstand des Tragwerkes nicht berücksichtigt werden.

Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Wand muss dieselbe Anforderung erfüllen, wie wenn die beiden Wände zusammengebaut wären.

Wir planen einen Kaminofen für ein Wohnzimmer in einem zweigeschossigen Neubau. Gelten die Anforderungen an Wände hinter Feuerungsaggregaten gemäss Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen Ziffer 3.10 nur, wenn die Sicherheitsabstände gemäss 3.11 nicht eingehalten werden? Und ist ein Raum mit einem Fenster ein belüfteter Raum, der keine direkte Frischluftzufuhr zum Kaminofen benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an die Wände hinter Feuerungsaggregaten gelten zusätzlich zu den Sicherheitsabständen.

Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 müssen Terrassenböden, die nicht vollflächig geschlossen sind und auf einer brennbaren obersten Schicht aufliegen, von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 getrennt werden. Gilt diese Anforderung nur im Zusammenhang mit der Bedachung oder auch für Loggias mit darunter liegender Nutzung oder Balkone mit offenen Holzböden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Anforderung gilt effektiv nur für Terrassenböden. Eine Loggia wird in Bezug auf die Brandschutzanforderungen gleich behandelt wie ein Innenraum.

Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn wir die Frage richtig interpretieren, möchten Sie ein Metallrohr vertikal im Aufzugsschacht platzieren und darin Leitungen führen.