Hält eine Türe aus Eichenholz mit einer Falzgeometrie von 35 x 35 mm einem Feuer für 30 Minuten stand?
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Hochhaus. Vor Kurzem habe ich meine Haustüre mit einer Brandschutztüre ersetzen lassen. Nun wurde ich informiert, dass es bald ein Obligatorium für Freilauftürschliesser geben wird. Muss ich diese Investition wirklich machen?
Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern
Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.
In unserem Betrieb ist in jedem Gang eine Brandschutztüre installiert. Pro Stockwerk haben wir Stockwerkverantwortliche. Wenn der Alarm ertönt, schliessen die Brandschutztüren. Können die Stockwerkverantwortlichen im Alarmfall dennoch für das ganze Stockwerk überprüfen, dass die Mitarbeitenden die Büroräumlichkeiten verlassen haben (wobei sie allerdings die Brandschutztüren öffnen müssten)? Oder empfiehlt es sich, Stockwerkverantwortliche pro Abschnitt festzulegen, so dass auf jeder Seite der im Notfall geschlossenen Brandschutztüren ein separater Stockwerkverantwortlicher bestimmt ist?
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 9 Wohnungen. Die Hauseingangstür wird regelmässig abgeschlossen und ist nur mit einem Schlüssel wieder zu öffnen. Ist dies zulässig bis zur nächsten Renovation oder müsste das Schloss sofort ersetzt werden?
Objekt: Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden. Ausgenommen sind Wohnungseingangstüren und Türen zu Nebenräumen wie Lager-, Technik- oder Kellerräumen.
Reicht es aus, falls die Öffnungen (Fenster, Türen oder Tore) sich manuell öffnen lassen oder müssen sie im Brandfall automatisch gesteuert sein?
Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?
In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?
Kann/soll der Brandschutzstreifen in der Türe grundiert oder übermalt werden?
Regeln die Brandschutzvorschriften, wie hoch eine Schwelle bei einer Wohnungseingangstüre in einem Mehrfamilienhaus sein darf? Wer ist dafür zuständig, dass dies korrekt umgesetzt wird?
In den Brandschutzvorschriften ist dies nicht geregelt. Massgebend sind hier die Regeln der Baukunde. Die maximal erlaubte Höhe von Schwellen finden Sie in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».