Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton St. Gallen
Die Hauseingangstüre in einem Einfamilienhaus muss eine Breite von 90 cm aufweisen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn
Brandschutztüren dürfen nicht mit Lüftungsschlitzen oder ähnlichem abgeändert werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Büro; Kanton Bern
Anforderungen bestehen nur, wenn das Gerät in einem horizontalen Fluchtweg aufgestellt werden soll. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
Die Vorschriften für Flucht- und Rettungswege sind in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege zu finden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Basel-Stadt
Die meisten Türen, die von den Lieferanten angeboten oder verbaut werden, weisen E90 bis E120 auf, aber es gibt auch Schachttüren E30. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Anforderung an eine Haustür ergibt sich nicht aus der Qualitätssicherungsstufe, sondern aus der Nutzung des Gebäudes. Je nachdem, wofür das Gebäude genutzt wird, muss die Tür eine definierte Mindestbreite (in der Regel mind. 90 cm), in Fluchtrichtung öffnen oder ein bestimmtes Schliesssystem aufweisen. Einen Feuerwiderstand muss eine Türe zum Aussenbereich des Gebäudes im Normalfall nicht aufweisen.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Suche nach Nutzung die Anforderungen situationsbezogen nachzuschlagen (das Thema Türen gehört zum Bereich Flucht- und Rettungswege).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Nein. Eine Fixierung, um selbstschliessende Brandschutztüren offen zu halten, widerspricht dem Sinn dieser Türen. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn
In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Brandschutzbehörde, ob der Korridor als horizontaler Fluchtweg gilt oder ob er zusammen mit den angrenzenden Räumen eine Nutzungseinheit bildet.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton St. Gallen
Aus Brandschutzsicht müssen nur die Türen mit Anforderung an den Feuerwiderstand dicht schliessen.
