Der Zugang von einem Korridor in eine Einstellhalle wird mit einer Türe EI30 abgeschlossen. Wie muss die Schwelle dieser Türe aussehen, bzw. kann diese Türe auch schwellenlos sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellräume, unterirdische Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Es kommt auf die Konstruktionsweise der Tür an: Es gibt Brandschutztüren, welche die Feuerwiderstandsprüfung nur mit einer Bodendichtung bestanden haben; andere kommen ohne aus.

Unsere Brandschutztüren EI30 sind nach einem Wasserschaden aufgequollen und müssen ersetzt werden. Gilt dies auch für die unbeschädigten Türzargen, da diese offenbar nicht mehr den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Zu einem Brandschutzabschluss gehören als Einheit immer der bewegliche Teil (z. B. Türblatt), sowie die zugehörige Zarge oder der Rahmen. Die Beurteilung des Türblattes muss immer zusammen mit der Zarge erfolgen.

Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).

Welche Anforderungen an die lichte Durchgangsbreite und Durchgangshöhe gelten bei Türen innerhalb eines Büros mit weniger als 20 Personen Belegung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11  bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Generell gilt bei Türen eine Durchgangshöhe von 2,0 m, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.4.5 Absatz 5. Die minimale Durchgangsbreite bei einer Belegung mit weniger als 20 Personen beträgt 80 cm (Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziffer. 3.3.3).

Ist bei einer Tür mit einem schrägen Sturz die Durchgangshöhe von 2.0 m am niedrigsten Punkt einzuhalten oder in der Durchgangsmitte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden

Die Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.5 definiert die «lichte Durchgangshöhe», womit nach unserer Auffassung wohl eher der niedrigste Punkt interpretiert werden müsste.