Bei uns ist eine Fluchttür ohne Brandschutzanforderung auf einer Treppe montiert. Sie soll nun ein Geschoss tiefer ebenfalls auf der Treppe montiert werden. Ist das zulässig oder gibt es wegen Unfallgefahr eine minimal erforderliche horizontale Fläche vor und nach der Türe?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB