Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die maximal zulässige Brandabschnittsfläche ohne zusätzliche Massnahmen (z.B. Brandmelde- oder Sprinkleranlage) beträgt 3600 m². Bei erhöhter Brandlast (>1000 MJ/m²) gelten automatisch höhere Feuerwiderstandsanforderungen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistet finanzielle Beiträge an freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Der Umfang der Installation (sei es eine Neu- oder Erweiterungsinstallation oder auch eine Modernisierung) ist dabei nicht massgebend. 
