Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Der Fluchtweg muss bis zu einem sicheren Ort im Freien sicherheitsbeleuchtet sein. Dies gilt auch, wenn der Fluchtweg über eine Aussentreppe führt. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Gebäude mit nur einer Ausgangsebene gibt es keine speziellen Bestimmungen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Weder die Brandschutzvorschriften noch die Schweizerische Lichtgesellschaft schreiben Regelungen zur Sicherheitsbeleuchtung auf Grossbaustellen vor.

