Dürfen offene Garderoben in Schulen nur bei Gebäuden geringer Höhe in Fluchtwegen untergebracht werden? Wie ist dies bei Gebäuden mittlerer Höhe? Und gibt es diesbezüglich einen Unterschied zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegen?
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Die Handhabung von Garderoben mit Haken und Sitzbänken ist in den Brandschutzrichtlinien explizit nur in Bezug auf Gebäude geringer Höhe erwähnt (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.4.1).
Wir arbeiten an einer Schulhauserweiterung. Das bestehende Schulhaus hat drei Geschosse plus Dachgeschoss/Estrich. Die Gesamthöhe ist 12.5m bis zum First, zur Traufe sind es 10m. Ist es zwingend als Gebäude mittlerer Höhe einzuordnen? Oder gibt es eine Möglichkeit, das Schulhaus als Gebäude geringer Höhe einzuordnen, z.B. indem das Dachgeschoss brandtechnisch abgeschottet wird?
Müssen Schulhäuser zwingend über Rettungspläne verfügen oder genügt die Bestimmung des Sammelplatzes?
Sind in einem Schulhaus Wasserlöschposten gefordert?
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».
Neu auf Heureka: Lagerung gefährlicher Stoffe in Schulen
In Schulen brauchen die Lehrpersonen für den Unterricht oft chemische Substanzen oder leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Brennsprit oder Aceton. Neu finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz Heureka, wie diese Stoffe sicher gelagert werden.