Stimmt es, dass Liftschächte nicht mehr entraucht werden müssen? In unseren Auflagen ist die Rede von 5 % des Schachtquerschnitts, maximal aber 0,16 m2.
Es ist korrekt, dass die Liftschächte gemäss den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr entraucht werden müssen.
Wo finde ich Informationen zur Entrauchung einer Tiefgarage?
Abzugsklappe im Liftschacht nicht mehr zwingend notwendig
Muss ab einem dritten Untergeschoss jedes Treppenhaus mit einer Spüllüftung ausgestattet sein, oder kann ein Treppenhaus für den Einsatz der Feuerwehr definiert und bei den anderen auf die Spüllüftung verzichtet werden?
Gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen» ist grundsätzlich ab drei Untergeschossen in jedem Treppenhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben.
Eine Aufzugsschachtentrauchung ist nicht mehr erforderlich. Die Norm SN EN 81-1/2 fordert jedoch einen Temperaturbereich von +5°C bis +40°C im Schacht. «Empfohlen» wird eine Öffnung von 1% des Schachtquerschnittes. Muss nun der Aufzugsschacht entlüftet werden?
Es ist richtig, dass die bisher geforderte Entrauchung für Schächte von Aufzugsanlagen entfällt, siehe Brandschutzrichtlinie 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen der VKF.