Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Eine Öffnung ins Freie ist natürlich im Falle eines Brandes für die Feuerwehr immer von Vorteil, offiziell gefordert ist eine RWA aber erst ab einer Fläche von 600 m2.
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