Gelten die Änderungen der Brandschutzvorschriften 2015 für die ganze Schweiz? Mich interessiert, ob Liftentrauchungsklappen schweizweit nicht mehr zwingend nötig sind.
Die Brandschutzvorschriften 2015 sind schweizweit gültig. Für Liftentrauchungsklappen wurden die Anforderungen gelockert. In Bezug auf Neubauten finden Sie genauere Informationen dazu in diesem Beitrag.
Wie gross müssen die Öffnungen in einem Pelletlager sein? Das Lager befindet sich im ersten und zweiten Untergeschoss und hat Platz für 50 m3 Pellets.
Die Anforderungen an Pelletheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen:
Ist im ersten Untergeschoss für zwei Autoeinstellplätze in einem Doppeleinfamilienhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben?
Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.
An das Treppenhaus im Erdgeschoss ist ein Kinderwagenraum angeschlossen. Der Raum bildet einen eigenen Brandabschnitt mit einer Brandschutztüre. Zur Lüftung wird der Raum an die Abluft des Untergeschosses gehängt. Die Frischluft soll über den Türschlitz am Boden des Türblattes vom Treppenhaus nachströmen. Ist das erlaubt?
Lüftungsdämmungen – Vollzug im Kanton Bern
Lüftungsflügel im Treppenhaus: Was gilt bei einem separaten Aufgang?
Die Situation: 10 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind auf Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Attikawohnung verteilt. Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Im 2. Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen, die Attikawohnung hat einen separaten Aufgang. Mit Ausnahme des 2. Obergeschosses verfügt jedes Geschoss über einen Lüftungsflügel (mindestens 0,3 m2), der von Hand geöffnet werden kann. Der Lüftungsflügel im 2. Obergeschoss liegt im separaten Aufgang zur Attikawohnung und ist damit vom Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) aus nicht zugänglich.