Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?
Nutzung: Gewerbe/Industrie


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Regel orientieren sich die Brandschutzmassnahmen nur am auszubauenden Gebäudeteil, in diesem Fall also am Laden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem Brandschutzkonzept werden Einzelmassnahmen zur Prävention und zur Schadensminimierung bei Brandfällen für ein bestimmtes Gebäude beschrieben.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit Standardkonzepten können die Brandschutzvorschriften für die Mehrzahl aller Bauten effizient und klar umgesetzt werden. Das beschleunigt die Abläufe und schafft Planungssicherheit.

