Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften sind Laubengänge bei Hochhäusern grundsätzlich erlaubt. Bei einem Hochhaus müssen jedoch spezifische Anforderungen an die Aussenwandkonstruktion beachtet werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton St. Gallen
Aus Brandschutzsicht müssen nur die Türen mit Anforderung an den Feuerwiderstand dicht schliessen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich
Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

