Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses verlangt, dass alles Material ausser Auto und Pneus aus der Tiefgarage entfernt oder in Brandschutzschränken gelagert wird. Welche Vorschriften gelten bezüglich der Lagerung und wo finde ich Brandschutzschränke?
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin
Wir gehen davon aus, dass Ihre Tiefgarage nicht grösser als 600 m2 ist. In diesem Fall dürfen Sie gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften Material lagern. Der Verwaltung ist es jedoch nicht verboten, über die Vorschriften hinaus Massnahmen zu verlangen.
In einem Einfamilienhaus ist als wärmetechnische Anlage eine Wärmepumpe vorgesehen. Im Fall eines brennbaren und giftigen Kältemittels gelten spezielle Anforderungen. Wo sind diese zu finden und gelten sie auch für ein Einfamilienhaus?
In unserem Einfamilienhaus ersetzen wir die Ölheizung wieder mit einer Ölheizung. Müssen wir eine Brandschutztüre einbauen?
Darf man einen Ster Holz im gleichen Raum lagern, in dem die Tanks für das Heizöl stehen (zwei Kunststofftanks à je 1500 Liter)?
Wie ist vorzugehen, wenn in einer Einstellhalle – trotz mehrmaligen schriftlichen Hinweisen an die Mieter – brennbare Gegenstände gelagert werden? Wer haftet im Brandfall?
Dürfen in einem (separierten) Veloabstellraum sowohl ein Benzinkanister (25 l), als auch ein Moped sowie E-Bikes mit Akku gemeinsam aufbewahrt werden?
Informationen dazu, was in Einstellhallen gelagert werden darf, finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka: Massgebend ist die Grösse des Brandabschnittes.
In einer öffentlichen Einstellhalle sind einzelne «private» Bereiche (vermietete Einstellhallenplätze von Wohnungsmietern und Eigentümern) abgetrennt. Die Zugänge dazu sind mit Brandschutz-Schiebetüren versehen und nur die Mieter können diese Bereiche betreten und befahren. Gelten für die Lagerung von Material in diesen Bereichen die «üblichen» Bedingungen oder ist das Lagern von Material gänzlich untersagt?
Für einen Kunden muss ich eine Küche mit Gasrechaud für einen Camping offerieren. Da der Abstand zum ausgewählten Dampfabzug 650 mm betragen muss und ich die Oberbaumöbel daneben nicht so hoch setzen kann, möchte ich feuerfeste Sichtseiten um den Dampfabzug einplanen und die Untersicht der Oberbaumöbel ebenfalls feuerfest machen. Ist dies überhaupt erlaubt bei einem Gaskochfeld, oder muss der Abstand auch so 650 mm betragen?
Wie gross müssen die Öffnungen in einem Pelletlager sein? Das Lager befindet sich im ersten und zweiten Untergeschoss und hat Platz für 50 m3 Pellets.
Die Anforderungen an Pelletheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen: