In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Tiefgarage ist kleiner als 600 m2 und gilt damit nicht als Parking. Wenn die Kellerräume und der Einstellraum in der gleichen Nutzung zusammengefasst sind

In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Hauserschliessungen müssen nicht zwingend als Fluchtwege aus der Einstellhalle dienen.