Unser Veloabstellraum, der von der Tiefgarage her zugänglich ist, ist mit einer Brandschutztüre mit automatischem Türschliesser ausgestattet. Aufgrund der Feuchtigkeit kommt es zu Schimmelbildung und wir suchen eine Lösung für die Lüftung. Ist dort überhaupt eine Brandschutztüre obligatorisch oder könnten wir auch eine offene Gittertüre montieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch

Ihre Frage ist objektbezogen. Wir können Sie deshalb nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich ist es möglich, einen Veloabstellraum offen mit einem Parking zu verbinden. Brandschutztechnisch gehören in diesem Fall Parking und Veloraum in die gleiche Nutzung.

Die Einstellhalle eines Mehrfamilienhauses besteht aus drei Abschnitten, die alle weniger als 600 m2 gross sind. Dürfen die Ausgänge aus den Treppenhäusern direkt auf die Fahrbahn führen? Unter welchen Voraussetzungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nur im Kontext der gesamtheitlichen Brandschutzplanung des Objekts beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Brandschutzplänen an die zuständige Behörde in Ihrem Kanton. Was wir unabhängig der Situation sagen können:

In unserem Parking werden die Fahrzeuge mit einer Palettenverschiebungsanlage parkiert. Wie müssen die Fluchtweglängen berechnet werden? Müssen Hindernisse umgangen werden oder ist die direkte Distanz massgebend? Welche Fluchtweglängen gelten (35 m nach VKF) oder die 70 m wie bei Regallagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Öffentliches Parkhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Ihre Frage können wir nicht abschliessend beantworten.

Grundsätzlich gilt:

Unsere Tiefgarage, die 1998 gebaut wurde, verfügt über keinen Fluchtweg. Sie ist nur durch das Garagentor zugänglich. Dieses funktioniert elektrisch und ich weiss nicht, ob bei einem Stromausfall ein Handbetrieb möglich ist. Entspricht dies den Brandschutzvorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Der Ausgang muss jederzeit und ohne Schlüssel möglich sein, auch bei Netzstromausfall.

Wie müssen die Ausgänge einer Tiefgarage (Fläche 700m2) geplant werden? Müssen sie 90 cm breit sein oder muss die Personenbelegung berechnet werden, um die minimale Breite zu bestimmen? Müssen die Türen in Fluchtrichtung öffnen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

In einem Parking ist die Personenbelegung nicht massgebend. Anzahl und Ort der Ausgänge werden so festgelegt, dass die erlaubte Länge der Fluchtwege nicht überschritten wird:

An die Tiefgarage (< 600 m2) grenzt ein Hauswart-/Veloraum. Die Öffnung des Raums zur Tiefgarage ist 2m breit, und der Fluchtweg zum Ausgang der Tiefgarage ist kürzer als 35m. Darf die Öffnung zwischen Raum und Tiefgarage mit einer Türe geschlossen werden? Welche Anforderungen werden an die Türe gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).

In unserer Überbauung wurde anstelle eines geplanten Notausstiegs aus der Tiefgarage (separate Treppe) der Notausgang durch unser Haus gelegt. Dies hat zur Folge, dass jedermann aus der Tiefgarage ohne Schlüssel jederzeit in unser Haus gelangt. Gibt es dazu eine Lösung, dass dieser Fluchtweg durch unser Haus nur im Notfall für jedermann offen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lösung ist eine elektrische Absicherung der Aussentüre nach SN EN 13637.

In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Tiefgarage ist kleiner als 600 m2 und gilt damit nicht als Parking. Wenn die Kellerräume und der Einstellraum in der gleichen Nutzung zusammengefasst sind