Sind Feuerlöscher von ausländischen Herstellern für den privaten Haushalt empfehlenswert? Bei meinem wird vom Hersteller ein Wartungsintervall von 10 Jahren angegeben.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich spricht nichts gegen ein ausländisches Produkt. Es wird jedoch empfohlen, dass der Feuerlöscher mindestens eine europäische Prüfkennzeichnung aufweist, zugelassen ist und für die entsprechende Brandklasse geeignet ist.

Müssen Handfeuerlöscher vor dem Umfallen gesichert werden, z.B. mit einer Wandhalterung oder mit einer Kette? Wie verhält es sich, wenn der Handfeuerlöscher im Schrank des Wasserlöschpostens gelagert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro

Handfeuerlöscher müssen gut sichtbar mit einer Halterung an die Wand montiert werden. Damit können sie nicht umfallen, und der vorgesehene Standort ist fest definiert.

Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus

Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.

Darf ich die Servicekosten der Feuerlöscher in der Steuererklärung bei den Unterhaltskosten unserer Liegenschaft abziehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Denkmalgeschütztes Bauernhaus von 1882, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Ja, das dürfen Sie. Im Kanton Bern können die Revisionskosten für Löschgeräte in der Steuererklärung abgezogen werden. Dies ist im Merkblatt 5 der Steuerbehörde des Kantons Bern unter Ziffer 10 aufgeführt.

Unser Hausteil mit sechs Wohnungen ist Teil eines Mehrfamilienhauses mit Hochparterre und zwei weiteren Etagen. Die Haupteingangstüre lässt sich von aussen und innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Tagsüber ist sie offen, ab Dunkelheit oder spätestens ab 21 Uhr wird sie abgeschlossen und kann nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Ist das zulässig? Und braucht es im Treppenhaus einen Feuerlöscher?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.

Muss ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen von einer privaten Wohnüberbauung mit Einfamilienhäuser vorhanden sein und ist eine Brandmeldeanlage zwingend zu installieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».

Sind Löschposten Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.