Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Das Aufstellen von Brandlast und Aktivierungsgefahr ist in vertikalen Fluchtwegen nicht erlaubt. In horizontalen Fluchtwegen ist es in einer Nische mit dem entsprechenden Feuerwiderstand und angesteuertem Abschluss oder einer «Brandhaube» möglich.

Ist im Kanton Bern in einem Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern

Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.

Unsere Wasserlöschposten werden neben den jährlichen Kontrollen und den Inspektionen durch eine Fachfirma vierteljährlich intern kontrolliert. Können Sie mir angeben, wo diese vierteljährlichen Kontroll- und Wartungsintervalle festgelegt sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Grundsätzlich müssen Wasserlöschposten nur jährlich einer Kontrolle unterzogen werden.

In unseren Büros befinden sich Staubfeuerlöscher. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese für Büros ungeeignet sind, weil sie hohe Folgekosten verursachen können. Schaumfeuerlöscher erscheinen uns besser. Eine Gasquelle gibt es bei uns nicht. Dürfen wir die Feuerlöscher austauschen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Büroräumlichkeiten gehören in die Brandklasse A. Für diese sind Pulver-Handfeuerlöscher tatsächlich nicht geeignet.

Wir sind eine Organisation, die Tageseltern vermittelt. Die Kinder werden in Privatwohnungen betreut. Müssen diese Wohnungen über Feuerlöscher und Rauchmelder verfügen? Müssen diese durch den Vermieter gestellt werden? Und wo können Rauchmelder bezogen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, Kanton Bern

Weder Handfeuerlöscher noch Rauchmelder sind für Wohnbauten vorgeschrieben. Vermieter sind nicht verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.

Gemäss Anhang zu Ziffer 2 der Brandschutzrichtlinie Löscheinrichtungen sind Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern weder erforderlich noch empfehlenswert! Wenn die Richtlinie so formuliert ist, ist das konträr zur Empfehlung der GVB auf dieser Webseite hier. Mich würde interessieren, warum die VKF Handfeuerlöscher in Mehrfamilienhäusern als nicht empfehlenswert ansieht.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Die kantonalen Brandschutzbehörden können die Vorschriften für Ihren Kanton präzisieren oder zusätzliche Anforderungen stellen. Dadurch können die Brandschutzanforderungen in den einzelnen Kantonen voneinander abweichen.

Was muss beachtet werden, wenn in einem Restaurant ein Holzkohlegrill und ein Holzpizzaofen eingebaut werden? Gibt es spezielle Anforderungen an die Lüftung oder an Feuerlöscher?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Restaurant, bis 11 m hoch, Kanton Schwyz

Die Brandschutzmassnahmen müssen gemeinsam mit dem QS-Verantwortlichen Brandschutz geplant werden. Informationen zur Projektorganisation und zu den Aufgaben des QS-Verantwortlichen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Restaurant, Gastgewerbe» unter «Qualitätssicherung».