In Mehrfamilienhäusern ist gemäss Brandschutzrichtlinien der VKF ein Handfeuerlöscher weder erforderlich noch empfohlen. Sollen Handfeuerlöscher im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern im Umkehrschluss also demontiert und entfernt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinien der VKF definieren in verschiedenen Bereichen die Minimalanforderungen zum Brandschutz in Gebäuden. Die Kantone haben die Möglichkeiten, einzelne Bestimmungen strenger auszulegen.