Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzrichtlinien der VKF definieren in verschiedenen Bereichen die Minimalanforderungen zum Brandschutz in Gebäuden. Die Kantone haben die Möglichkeiten, einzelne Bestimmungen strenger auszulegen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Diese Frage ist nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Es ist eine Vertragssache.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Verwendung von Löschdecken wird weiterhin empfohlen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 18-15 Löscheinrichtungen fordert, dass Löschgeräte gut erkennbar sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Schaffhausen
In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Die Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen» enthält zu diesem Thema lediglich folgende Aussagen (Kapitel 3.1.1):

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Thurgau
Es kommt darauf an, wann Ihr Gebäude gebaut wurde.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus
Grundsätzlich sind die Eigentümer oder Betreiber einer Liegenschaft dafür verantwortlich, dass die Kontrollen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es gibt kein Gesetz, das eine Lebensdauer von 25 Jahren vorschreibt. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Handfeuerlöscher dürfen nicht freistehend platziert werden. 
