Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nein, der Fluchtweg darf nicht über ein Fenster und eine Leiter führen. Fluchtwege müssen einfach begehbar sein. Beim Notausgang muss eine Treppe mit einem Steigungsverhältnis nach den anerkannten Regeln der Technik vorhanden sein.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In den aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften gibt es das Konzept eines zweiten Rettungswegs nicht.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Luzern
Wenn es sich um eine Verglasung zu einem angrenzenden Nutzraum handelt, beträgt der Feuerwiderstand ebenfalls 60 Minuten und das Bauteil muss die Anforderung EI 60-RF1 erfüllen. 
