Wir planen ein 5-geschossiges Bürogebäude (63m x 35m). Als Fluchtwege dienen rundumlaufende Balkone und eine Aussentreppe. Welche Anforderungen bestehen an die raumhohen Aussenfenster, den Sonnenschutz und die opake Gebäudehülle?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Büro; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Ihr Fluchtwegkonzept ist mit Ihren Angaben nicht nachvollziehbar, insbesondere in Bezug auf die Fluchtweglängen.

Wir vermieten Räumlichkeiten an eine Spitex-Organisation und die örtliche Spielgruppe. Sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben und braucht es einen Evakuationsplan? Sind wir als Vermieter für die Wartung der Feuerlöscher sowie die Erstellung und Beübung des Evakuationsplanes verantwortlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern

Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.

Die Fläche des Flachdachs, das heisst die oberste Kiesschicht, liegt auf einer Höhe von 10,9 m. Rund um das Flachdach ist eine 50 cm hohe Brüstung angebracht. In der Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» steht: «Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Flachdächern um die Dachfläche.» Danach wird die Brüstung nicht mitgerechnet und die Gesamthöhe beträgt 10,9 m. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Bürogebäude mit Flachdach, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ihre Interpretation ist korrekt. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachtragkonstruktion. Die Brüstung wird nicht berücksichtigt.

In unseren Büros befinden sich Staubfeuerlöscher. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese für Büros ungeeignet sind, weil sie hohe Folgekosten verursachen können. Schaumfeuerlöscher erscheinen uns besser. Eine Gasquelle gibt es bei uns nicht. Dürfen wir die Feuerlöscher austauschen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Büroräumlichkeiten gehören in die Brandklasse A. Für diese sind Pulver-Handfeuerlöscher tatsächlich nicht geeignet.