Wie gross müssen die Brandschutzabstände zwischen zwei Holzhäusern sein? Wie werden die Abstände gemessen, wenn Holzlauben vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Büros und Restaurant, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn beide Gebäude weniger als 11 m hoch sind, können die Brandschutzabstände reduziert werden. Reduzierte Abstände sind auch zulässig zwischen Einfamilienhäusern und zwischen Gebäuden mittlerer Höhe, wenn die Aussenwände, einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen (mit Ausnahme von öffenbaren Fenstern und Türen).

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Dachfenstern und Lukarnen zu Brandschutzwänden auf Parzellengrenzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug

Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.

Welchen Minimalabstand muss ein mit einer mobilen Heizzentrale ausgestatteter Stahlcontainer zum nächsten Gebäude haben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der Abstand von mobilen Heizcontainern zu Gebäuden hängt von der Nutzung und der Bauart der angrenzenden Gebäude ab. Als Richtwert können Sie sich an den allgemein geltenden Brandschutzabständen gemäss Brandschutzrichtline 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte orientieren.

Welcher Gebäudeabstand ist nötig zwischen zwei Gebäuden mit Holzschalung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?

Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Für einen Kunden muss ich eine Küche mit Gasrechaud für einen Camping offerieren. Da der Abstand zum ausgewählten Dampfabzug 650 mm betragen muss und ich die Oberbaumöbel daneben nicht so hoch setzen kann, möchte ich feuerfeste Sichtseiten um den Dampfabzug einplanen und die Untersicht der Oberbaumöbel ebenfalls feuerfest machen. Ist dies überhaupt erlaubt bei einem Gaskochfeld, oder muss der Abstand auch so 650 mm betragen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Campingfahrzeug oder um ein Fixzelt handelt. Diese werden nicht als Bauten betrachtet und sind damit nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt.

Darf der Brandschutzabstand zwischen zwei Gebäuden mittlerer Höhe auf 5 m reduziert werden, wenn nur eine Wand einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Lager, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Wenn bei beiden Fassaden die äusserste Schicht zur Brandverhaltensgruppe RF1 gehört, reichen 5 m aus. Falls dies nicht der Fall ist, gelten die Ersatzmassnahmen unter Kapitel 2.4 der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, im Speziellen die Variante F. 

Die Türe zum Heizraum mit Pelletkessel (20 kW) geht direkt ins Freie. Muss die Türe den Feuerwiderstand EI 30 aufweisen und nach aussen aufgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Vom Heizraum in den Keller ist zudem eine Öffnung von 50 × 50 cm vorhanden. Muss diese mit Feuerwiderstand EI 30 verschlossen werden?

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Für eine Türe, die direkt ins Freie geht, ist kein Feuerwiderstand gefordert. Voraussetzung ist, dass die Brandschutzabstände zu benachbarten Gebäuden eingehalten sind.