Bei einem Wohngebäude mittlerer Höhe müssen wir Ersatzmassnahmen treffen, weil der minimale Brandschutzabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird. Geplant ist die Ersatzmassnahme Variante F gemäss Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 für die Aussenwandkonstruktion. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aussenwand im entsprechenden Bereich mit einem Feuerwiderstand EI 60 (Schicht 6 gemäss Figur Variante F) erstellt werden muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Wand muss dieselbe Anforderung erfüllen, wie wenn die beiden Wände zusammengebaut wären.

Welche Anforderungen müssen Türen von Räumen erfüllen, in denen sich Transformatorenstationen befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bringen Transformatorenstationen meist im Untergeschoss von Wohn- oder Geschäftsgebäuden unter. Die Türen zu diesen Räumen müssen gemäss unseren Angaben einen Feuerwiderstand von EI60 erfüllen und mit einem Türschliesser versehen sein. Stimmt das?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Die Brandschutzvorschriften definieren keine expliziten Anforderungen an Transformatorenstationen. Die Anforderungen ergeben sich darum auf Basis der Gebäudegeometrie, der Gebäudenutzung und dem Standort des Raumes (z. B. UG) gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte sowie aus den Anforderungen an die Räume zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziff. 3 und 5).

Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zug

Sie dürfen den Heizraum grundsätzlich als Näh- und Malatelier brauchen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: