Wie oft muss ich Notlicht-, Brandmelde- und RWA-Anlagen prüfen? Gibt es einen gesetzlichen Kontrollturnus und muss auch gleichzeitig ein integraler Test gemacht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Grundsatz gilt: Eigentümer- und Nutzer von Liegenschaften sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Werden freiwillige Brandschutzmassnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, wirtschaftlich gefördert? Wenn ja, ab welchem Umfang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistet finanzielle Beiträge an freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Der Umfang der Installation (sei es eine Neu- oder Erweiterungsinstallation oder auch eine Modernisierung) ist dabei nicht massgebend.